Autonews vom 06. Januar 2010

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Die aktuellen Automobilkurznachrichten vom 06. Januar 2010

Themen heute: Kia Motors – Garantieverlängerung, Preiserhöhungen bei Mazda, Gelbe AU und HU Prüfplaketten bei Autos ungültig

 

 

 

1. Kia Motors gibt ab sofort sieben Jahre Garantie für die gesamte Modellpalette vom Kleinwagen Picanto bis zum SUV Sorento. Die neue Garantie gilt in mehr als 20 europäischen Ländern darunter Deutschland für jedes nach dem 1. Januar 2010 neu zugelassene Kia-Fahrzeug. Damit bietet die Marke die umfassendste Neuwagen-Garantie auf dem europäischen Automobilmarkt. Sie ähnelt der 7-Jahres-Garantie, die der koreanische Hersteller bereits seit Ende 2006 für den in Europa produzierten und sehr erfolgreichen Kompaktwagen cee’d gewährt. Die umfassende Herstellergarantie beinhaltet sieben Jahre oder 150.000 Kilometer Garantie auf das gesamte Fahrzeug – wobei in den ersten drei Jahren, mit Ausnahme von Taxen, keine Kilometerbegrenzung gilt. Hinzu kommen je nach Modell eine sieben- bis zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung und eine fünfjährige Lackgarantie.

 

2. Mazda passt zum 2. Januar 2010 die Fahrzeugpreise an. Die unverbindliche Preisempfehlung wird sich je nach Modellreihe um zehn Euro, 40 Euro oder 90 Euro erhöhen. Daraus resultiert eine durchschnittliche Anhebung um 0,3 Prozent. Nicht betroffen ist der neue Mazda CX-7. Hintergrund der Preisanpassung ist die Vereinheitlichung der Preisempfehlung, die künftig in allen Modellreihen auf 90 Euro endet. Beispiel: Der Basispreis für den dreitürigen Mazda2 1.3 l MZR in der Ausstattung „Impuls“ erhöht sich um 40 Euro und beträgt künftig 11.990 Euro.

 

 

3. Alle Autofahrer, die noch eine gelbe Prüfplakette für Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kfz-Kennzeichen kleben haben, müssen sich sputen und umgehend zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit dem Jahreswechsel haben die gelben Plaketten mit der Zahl 09 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Dies gilt sowohl für die HU als auch für die AU. Bei einer Überschreitung des Vorführtermins der HU können Autofahrer von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Bei mehr als zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei mehr als vier bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

 

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