Peugeot

Autonews vom 25. Januar 2013

{PODCAST}

Themen heute:   

Neuer Subaru Forester ab 28.900 Euro   ///   Mazda baut Roadster für Alfa Romeo   ///  ADAC widerspricht Medienberichten / Keine Überarbeitung der bundesweiten Studie nötig  ///  Beifahrer: Mitverschulden bei Alkohol am Steuer möglich

 

 

 1.

Der neue Subaru Forester wird ab 28.900 Euro erhältlich sein. Zum Vertriebsstart im März 2013 bietet die Subaru Deutschland GmbH das Einstiegsmodell des modernen SUV zu diesem Preis an. Dabei handelt es sich um den Forester 2.0X in der Ausstattungsvariante Active mit Sechsgang-Schaltgetriebe. Wie bei Subaru üblich, verfügen alle  Forester–Modelle serienmäßig über den Allradantrieb „Symmetrical AWD“. Bei der vierten Generation des Forester kann der Kunde zwischen fünf Ausstattungsvarianten – Active, Comfort, Exclusive, Platinum und Sport – sowie drei  Boxer-Motorisierungen mit dem Subaru-typischen starken Drehmoment bei tiefen und mittleren Drehzahlen wählen.

 

2.

Die Mazda Motor Corporation und die Fiat Group Automobiles S.p.A. werden künftig bei der Entwicklung und Produktion eines neuen Roadsters zusammenarbeiten. Acht Monate nach der ersten unverbindlichen Absichtserklärung haben die beiden Automobilhersteller heute eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Mazda in seinem Werk Hiroshima ab 2015 einen zweisitzigen offenen Sportwagen für die Marke Alfa Romeo produzieren wird. 3.

 

In einigen Medien wurde berichtet, dass der ADAC seine aktuelle Untersuchung zu Geisterfahrern auf Autobahnen komplett überarbeiten müsse, da Ergebnisse falsch seien. Diese Darstellung ist nicht korrekt. Die Untersuchung wird nicht überarbeitet.  In einer Presseinformation vom 20.12.2012 hatte der Automobilclub mitgeteilt, dass die Zahl der polizeilichen Falschfahrermeldungen auf besonders kurzen Autobahnabschnitten – bezogen auf die Länge – zum Teil deutlich höher lag als der durchschnittliche Wert auf allen Autobahnen. Um die ausgewerteten Zahlen vergleichbar zu machen, wurden die untersuchten Autobahnabschnitte auf eine einheitliche Bezugslänge hochgerechnet, in diesem Fall auf 100 Kilometer. Der ADAC hat dabei stets betont, dass sich die Untersuchung auf die reinen Polizeimeldungen bezogen und keinen Aufschluss über die tatsächliche Zahl der Falschfahrten ergeben hat.

 

4.

Dass Alkohol am Steuer den Führerschein kosten kann, dürfte hinlänglich bekannt sein.  Doch auch wer nach einer fröhlich durchzechten Nacht bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss bei einem Unfall, den dieser verursacht, mit Konsequenzen rechnen. Darauf weist die HUK Coburg hin. Wird man als Beifahrer verletzt, können Ansprüche gekürzt werden, die man im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld.

 

 

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