Bagatellunfälle auf der Autobahn – Wie verhält man sich richtig?

Pendler kennen das Bild: Nach kilometerlangem Autobahnstau passieren sie endlich die Unfallstelle – und sehen nichts als zwei Autos mit ein paar Beulen und Kratzern. Alle vier Minuten kommt es auf deutschen Autobahnen zu Unfällen mit Blechschaden – die meisten davon laufen glimpflich ab. Trotzdem sind besonders dichten Berufsverkehr Bagatell-Crashs für alle Beteiligten purer Stress. Dann ist es gut zu wissen, wie man sich richtig verhält.

Was mache ich am Unfallort?

Wenn die kollidierten Fahrzeuge noch fahren können, sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden. Am besten wird der Seitenstreifen oder ein naher Parkplatz aufgesucht. Das gilt nicht als Unfallflucht, sondern ist sogar vorgeschrieben. Behindern verunfallte Fahrzeuge den Verkehr, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Kommt es deswegen sogar zu einem weiteren Crash – etwa am Stauende – kostet das 35 Euro. Auch die Versicherungen akzeptieren das Räumen der Fahrbahn, Ärger bei der Schadenregulierung droht nicht, solange man das Auto nicht zu weit entfernt. Ist eines der Fahrzeuge zum Weiterfahren jedoch zu sehr beschädigt, muss die Unfallstelle abgesichert und auf die Polizei gewartet werden.

Muss immer die Polizei verständigt werden?

Nicht unbedingt. Bei Bagatellunfällen mit eindeutiger Schuldfrage können die Ordnungshüter außen vor bleiben. Als Grenze gelten hier etwa 1.000 Euro Reparaturkosten. Allerdings ist die Schadenshöhe vor Ort vor allem für Laien kaum feststellbar. Schon leichte Beulen im Blech oder Risse an der Stoßstange können mit mehreren hundert Euro Reparaturkosten zu Buche schlagen. Manche Schäden fallen zudem nicht auf den ersten Blick auf. Lassen sich beispielsweise Türen nicht mehr öffnen oder verliert das Auto Flüssigkeit, sind hohe Reparaturkosten zu erwarten. Generell gilt: Im Zweifel besser die Polizei einschalten. Auf jeden Fall sollten die Beamten kontaktiert werden, wenn mehrere Fahrzeuge an der Kollision beteiligt waren, eines der Fahrzeuge im Ausland zugelassen ist oder einer der Fahrer keinen deutschen Wohnsitz hat.

Welche Daten sollten ausgetauscht werden?

Um Ärger bei der späteren Schadenregulierung zu vermeiden, sollten die Unfallbeteiligten die wichtigsten Informationen selbst aufnehmen. Auch dann, wenn im Anschluss die Polizei das gleiche noch einmal macht. Am wichtigsten sind Namen und Anschrift des Unfallgegners, möglichst durch Personalausweis oder vergleichbare Dokumente belegt. Auch die jeweiligen Kfz-Kennzeichen und die Versicherungen werden notiert. Zudem empfiehlt es sich, den Unfallort zu fotografieren – beispielsweise mit dem Handy. Wer wirklich sicher gehen will, kann auch eine Skizze anfertigen, die auch Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls aufführen sollte. Am einfachsten geht das mit dem im Internet als Vordruck erhältlichen Europäischen Unfallberichts; der ist zwar vor allem für das Ausland gedacht, leistet aber auch innerhalb der deutschen Grenzen gute Hilfe. Im Anschluss wird das erstellte oder ausgefüllte Dokument von allen Beteiligten unterschrieben – dies gilt nicht als Schuldanerkenntnis.

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