Bald keine Parkgebühren für Elektrofahrzeuge?

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Die Bundesregierung will die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen anschieben. Den Besitzern der Autos ohne Verbrennungsmotor und emissionsarmer Wagen will sie deshalb einen Vorteil bieten. Auf Initiative des Bundesrates beschäftigt sich das Parlament mit einem Gesetzentwurf, der regeln soll, dass in den Kommunen für Elektrofahrzeuge künftig keine Parkgebühren verlangt werden. Um eine rechtssichere Grundlage für diese Befreiung von den Kosten zu schaffen, soll das Straßenverkehrsgesetz geändert werden und das Bundesverkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Rechtsverordnungen erlassen.

Nach Darstellung des Bundestages fehlt bisher eine „klare Ermächtigungsgrundlage“, die als Fundament für ein Vorrecht beziehungsweise für die geplante Parkgebühren-Befreiungen für Elektrofahrzeuge dienen könnte. Wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt, verfolge die Bundesregierung das „wichtige und gemeinsames Ziel“, die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen, teilt der Bundestag mit. Die Regierung unterstütze deshalb den Plan, Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren zu befreien und will das Anliegen des Bundesrates voranbringen, indem die notwendige „Rechtsförmlichkeit“ hergestellt werde. Im Falle des kostenlosen Parkens für die sogenannten „Stromer“ profitieren davon derzeit nur einige Tausend Besitzer von Elektrofahrzeugen. Die Neuzulassungen bewegen sich noch auf niedrigem Niveau. Doch Strom-betriebene Autos sind im Kommen.

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