Bei Schäden nach Überfahren von Gegenständen sofort Polizei informieren

Zerfetzte Lkw-Reifen, Spanngurte, Ladegut, Fahrräder, Gepäckstücke, kein Tag vergeht, ohne dass der Verkehrsfunk auf gefährliche Gegenständen auf Autobahnen und Schnellstraßen warnt. Trotz der Warnungen und eigener Aufmerksamkeit gelingt es nicht immer einem solchen Hindernis rechtzeitig auszuweichen. Die Wucht beim Überfahren, mit der solche Teile gegen Fahrzeugfront oder Unterboden knallen, sorgen leicht für Schäden am Fahrzeug, deren Beseitigung schnell einen vierstelligen Betrag erfordern, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kam.

Die Bezahlung der Reparatur durch die Versicherung hat überhaupt nur eine Chance, wenn ein Kaskoschutz besteht. Und auch dann setzten die Assekuranzen die Hürde vor dem Bezahlen hoch. Denn die Beweislast liegt beim Geschädigten. Ohne Polizeiprotokoll geht gar nichts. Auf jeden Fall sofort den genauen Standort der Gefährdung zu notieren, am besten anhand der nächsten blauen Streckenmarkierung, die sich alle 500 Meter entlang der Autobahnen befinden, dazu Tag und Uhrzeit.Sind mehrere Verkehrsteilnehmer durch einen Gegenstand auf der Fahrbahn geschädigt: gemeinsam die Polizei informieren. Der Anruf bei der Polizei ist in jedem Fall unverzichtbar, denn die Beamten sollen nicht nur Protokolle schreiben, sondern auch die Gefahrquell professionell beseitigen.

Die Polizei informiert auch die Radio-Verkehrsdienste. Vor Ort leiten die Beamten alle für geschädigte Fahrer relevanten Initiativen ein, damit der Schaden überhaupt Chancen hat, von einer Versicherung anerkannt zu werden. Ohne dass der Fahrer auf der Liste des Polizeiprotokolls steht, kann er seine Schadensanmeldung nur schwer durchsetzen. Die besten Chancen bestehen, wenn es der Polizei gelingt, den Verursacher zu ermitteln. Dessen Versicherer haftet für alle Folgeschäden. Kann das verursachende Fahrzeug nicht ermittelt werden, dann wird es schwierig. Ebenso wenn erst am nächsten Tag ein Schaden am Auto zu erkennen ist. Auch in diesem Fall gilt: Schnell zur örtlichen Polizei und ein Protokoll erstellen lassen.

Gleichgültig ob Reifenfetzen, Werkzeuge oder Spanngurte auf der Fahrbahn liegen: Im Zweifelsfall überfahren, auch wenn der eigene Wagen Schäden davon trägt. Jedes Ausweichmanöver in einem dreistelligen Geschwindigkeitsbereich birgt ein ungleich höheres Gefahrenpotential für sich selbst und andere Verkehrteilnehmer. Daraus resultieren in der Regel diejenigen Verkehrunfälle, die es dann in die landesweiten Nachrichten bringen.

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