BHG: Voller Schadensersatz auch ohne Radhelm

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Radfahrer können aufatmen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Fahrradfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Denn für Radfahrer ist das Tragen eines Fahrradhelmes nicht vorgeschrieben. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VI ZR 281/ 13).

Hintergrund der ganzen Juristerei: Ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Schleswig), gegen das eine Radfahrerin Einspruch erhoben hatte. Die Frau war an einem parkenden Auto vorbeigefahren, als die Pkw-Fahrerin plötzlich die Tür öffnete. Die Radlerin stürzte und zog sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Sie trug keinen Helm. Das OLG Schleswig hatte daraufhin der Verletzten eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall angelastet, da sie keinen Helm trug.

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