Bundesverfassungsgericht erlaubt Video-Verkehrskontrollen – allerdings nur bei konkretem Verdacht

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Verkehrskontrollen mittels Videoaufnahmen zulässig. „Das ist doch nicht neu“, wird sich jetzt sicher der ein oder andere denken. Tatsächlich hatten die deutschen Juristen aber selbst vor etwa einem Jahr angezweifelt, dass es eine Rechtsgrundlage für die Kontrollen mittels Video-Aufzeichnung gibt. Jetzt ist die Entscheidung gefallen.

Und die wird einigen Dränglern so gar nicht gefallen. Schließlich werden sie in Zukunft darauf achten müssen, den richtigen Abstand zu ihrem Vordermann einzuhalten und die Verkehrsschilder zu beachten, um nicht eine hohe Geldstrafe zu riskieren. In den meisten Fällen werden sie die Polizisten nämlich gar nicht bemerken. Die Beamten haben nämlich das Recht, Aufnahmen zu machen, ohne sich vorher gegenüber dem Fahrer auszuweisen.

Grenzen der Überwachung

Allerdings gibt es bei den Videoaufnahmen eine Einschränkung. Die Polizisten dürfen nur dann Einzelbilder oder bewegte Bilder von Fahrzeugen machen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass der Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Diese Regelung hat allerdings Lücken. So beschwerte sich ein Fahrer bei den Richtern, der aufgrund der Unterschreitung des Sicherheitsabstands zu einer Geldstrafe verdonnert worden war. Er wurde durch eine auf einer Autobahnbrücke angebrachten Kamera überführt, die ein Beamte auf gut Glück dort aufgestellt hatte, weil er vermutete, dass der entsprechende Fahrer dort vorbei kommen würde. Und er hatte recht. Allerdings zweifelte der Fahrer die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen an, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Aufstellung der Kamera schließlich auf Verdacht erfolgt war.

Eine nicht ganz einfache Rechtssprechung, wenn man bedenkt, dass Video-Aufzeichungen so einfach gerechtfertigt werden können. Schließlich liegt es nicht fern, dass Beamten demnächst häufiger auf gut Glück Aufnahmen machen und diese als Verdachtsfälle deklarieren. Verhindern lässt sich dann auch nicht, dass es die unschuldigen Fahrer trifft, die auf den deutschen Autobahnen unterwegs und die auf den Videotapes eben so erkennbar sind wie die Verkehrssünder.

 

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