Busunfälle: Schwere Verletzung schon beim Bremsen

Businsassen verletzten sich auch dann oft schwer, wenn das Fahrzeug keinen Unfall hat, sondern lediglich abrupt bremst oder einem Hindernis ausweicht. Außerdem gibt es schwere Unfälle beim Ein- und Aussteigen. Das ist die Erkenntnis einer umfassenden Analyse der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Untersucht wurden 213 Busunfälle, bei denen Passagiere schwere Verletzungen erlitten. Erstaunlich: Bei knapp 50 Unfällen war es erst gar nicht zu einem Crash im herkömmlichen Sinne gekommen.

Die Insassen verletzten sich zum Teil schwer aufgrund von Fahrmanövern oder beim Ein- und Aussteigen. „Bei Linienbussen werden die Passiere meist während der Fahrt verletzt – auch ohne Unfall“, erläuterte UDV-Leiter Siegfried Brockmann auf einer Presseveranstaltung in Bonn. Grund sind in aller Regel Stürze von im Bus stehenden Personen. Vor allem ältere Menschen können sich meist nicht halten, wenn der Bus plötzlich stark bremst oder scharf in die Kurve geht. Das Risiko, eine schwere Verletzung zu erleiden, ist bei den „Ohne-Unfall-Ereignissen“ sogar drei Mal höher als bei „normalen“ Unfällen. Bei beiden Unfallarten liegt die durchschnittliche Schadenhöhe im Schnitt bei rund 60 000 Euro.

Technische Abhilfen sind nur begrenzt in Sicht.

„Die Busse könnten an den Stangen besser gepolstert werden“, so Brockmann. Doch die Wirkung solcher Maßnahmen sei begrenzt. Eine Sitzpflicht sei ökonomisch illusorisch. „Es ist im Linienverkehr praktisch kaum vorstellbar, dass nur so viele Passagiere aufgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind“, sagte Brockmann. Daher bleibt nur die Warnung an alle Busnutzer. Sie sollten sich, falls möglich, immer setzen. Wer im Bus steht, sollte sich durchgängig an einer Stange festhalten. Andernfalls ist er in höchster Gefahr. Jüngere Menschen sollten wieder Vorbilder sein und älteren Personen ihren Platz überlassen. „Wer nach einem Sturz einen Schaden erleidet, sollte sich Zeugen für den Vorfall suchen“, rät Michael Bücken, Verkehrsanwalt aus Köln. Möglicherweise hat der Busfahrer wegen eines eigenen Fahrfehler abrupt gebremst. „Dann ist das Busunternehmen schadenersatzpflichtig“, so Bücken.

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