CO2-Richtlinien für Kleinlaster

Auch bei den leichten Nutzfahrzeugen müssen Automobilhersteller in Zukunft mit Geldstrafen für zu hohe CO2-Emissionen rechnen. Ein nun von der EU-Kommission vorgestellter Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle ab 2014 in der EU zugelassenen Kleinlaster und Vans bis 3,5 Tonnen im Schnitt nur noch 175 Gramm des Klimagases ausstoßen dürfen.

Zunächst trifft dies nur für 75 Prozent aller verkauften Fahrzeuge eines Herstellers zu, im darauffolgenden Jahr müssen 80 Prozent den Wert erfüllen und ab 2016 die gesamte Flotte. Für jedes Gramm zu viel muss der Hersteller eine Geldstrafe zahlen, die mit der Anzahl der verkauften Fahrzeuge multipliziert wird.

Bis 2018 müssen für das erste Gramm über dem Grenzwert 5 Euro, für das zweite 15 Euro und das dritte 25 Euro bezahlt werden. Jedes weitere Gramm kostet 120 Euro pro zugelassenem Fahrzeug.

Ab 2019 werden bereits ab dem ersten Gramm zu viel 120 Euro pro Fahrzeug fällig.

Im Jahr 2020 soll der Grenzwert dann auf 135 Gramm reduziert werden.

Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Entwurfes wurde erste Kritik laut. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) empfindet die Auflagen als zu schwach und fordert eine Nachbesserung. Ursprünglich sollten die Grenzwerte bereits ab 2012 gelten, zudem waren höhere Geldstrafen geplant. Darüber hinaus fordert der Verband, die ab 2020 zulässigen Emissionen auf durchschnittlich 125 Gramm statt 135 Gramm zu senken.

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