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Daimler beschließt Standards für Werksverträge

Daimler hat Standards für die Vergabe und Durchführung von Werkverträgen auf dem Betriebsgelände beschlossen und damit bereits bestehende Einkaufsbedingungen für Werkvertragsunternehmen erweitert. Die Standards gehen über existierende rechtliche und vertragliche Regelungen hinaus. Die sozialen Grundsätze gelten für Werk- und Dienstvertragsunternehmen, die von Daimler Aufträge erhalten möchten. Dabei geht es unter anderem um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Werkvertragsunternehmen oder um Standards bei der Unterbringung. Zudem müssen Werk- und Dienstvertragsunternehmen mindestens die Einstiegsvergütung des jeweiligen regionalen Branchentarifvertrags zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie tariflich organisiert sind oder nicht. Zusätzlich müssen sie über ein anforderungsgerechtes Vergütungssystem verfügen.

Zeitarbeitnehmer der Werk- und Dienstvertragsunternehmen erhalten zukünftig die Branchenzuschläge der Metall- und Elektroindustrie. Die Einhaltung der Standards und die korrekte Durchführung von Werk- und Dienstverträgen werden nachhaltig durch ein Audit-Team stichprobenartig überprüft. Die Arbeitnehmervertreter werden über den Prozess informiert und die Ergebnisse werden mit ihnen diskutiert.

Mit Werkverträgen beauftragen Unternehmen Leistungen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören oder die Spezialisten besser erledigen können als die Unternehmen selbst. Das geht von Reinigungsarbeiten über Logistik oder Kantinenbetrieb bis hin zu hochwertigen Entwicklungs- und Beratungsleistungen. Die Auftragnehmer entscheiden dabei selbst, mit wie vielen ihrer eigenen Beschäftigten sie die vom Auftraggeber bestellte Leistung erbringen.

Firmen, die sich künftig um einen Werk- oder Dienstvertrag bei Daimler bewerben, müssen die Standards erfüllen, sonst werden sie nicht zu Auftragsausschreibungen zugelassen. Die Werkvertragsunternehmen müssen weiterhin akzeptieren, dass Daimler die Einhaltung überprüft. Dazu baut das Unternehmen derzeit ein Expertenteam auf.

Die neuen Regelungen beinhalten außerdem, dass Daimler-Arbeitnehmervertreter bei der operativen Planung und bei wesentlichen Veränderungen auch unterjährig über den Einsatz von Zeitarbeitskräften sowie von Werk- und Dienstvertragsunternehmen auf dem Daimler-Betriebsgelände informiert werden; die daraus resultierenden Fragen werden mit den Arbeitnehmervertretern diskutiert.

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