Diensträder erhalten Steuerprivileg

Arbeitgeber können jetzt auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes das so genannte Dienstwagenprivileg in Anspruch nehmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Damit werden diese Zweiräder in der steuerlichen Behandlung dem Dienstwagen gleich gestellt.

Darauf weist die in Freiburg sitzende LeaseRad GmbH (www.jobrad.org) hin und bietet den Arbeitgebern entsprechende Leasing-Verträge an. Die Finanzminister der Länder haben rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden, die Zweiräder wie Dienstwägen nach Paragraph 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln. Erhält der Arbeitnehmer ein Dienstrad gestellt, muss er den geldwerten Vorteil pauschal mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Damit kommen die Arbeitnehmer nach Berechnungen von LeaseRad um bis zu 40 Prozent günstiger zu ihrem Wunschrad.

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