Dieselpartikel-Nachrüstung: Fördermittel noch verfügbar

Eine Fahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter zur Verbesserung der Luftqualität haben bereits mehr als 40 deutsche Städte erlassen. In Leipzig dürfen ab März 2011 und in Bremen ab Juli 2011 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den ausgeschilderten Umweltzonen fahren. In Berlin und Hannover greift diese Regelung bereits jetzt.

Wer sein Fahrzeug noch mit einem Filter nachrüstet möchte, kann sich noch den staatlichen Zuschuss von 330 Euro sichern. Das gilt für Pkw, Wohnmobile und Transporter bis 3,5 Tonnen. Damit sorgt man nicht nur für freie Fahrt in die Innenstädte, sondern soll zusätzlich auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erhöhen können. Laut Eurotax-Schwacke-Liste ist durch diese Maßnahme eine Wertsteigerung von durchschnittlich rund 600 Euro erzielbar.

Der Antrag auf die 330 Euro Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bis zum 15. Februar 2011 nimmt das Amt die erforderlichen Unterlagen noch entgegen. Dazu zählen der vom Antragsteller unterschriebene Förderantrag und die Kopie des Fahrzeugscheins mit Angaben zum eingebauten Filtersystem. Zu den Fördervoraussetzungen für Pkw und Wohnmobilen gehört, dass sie vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter und Kleinlaster ist der 17. Dezember 2009 maßgebend (www.bafa.de).

Welcher Schadstoffklasse das eigene Fahrzeug angehört, ergibt sich aus dem Fahrzeugschein. Relevant sind nach Angaben des Herstellers von Abgasreinigungssystemen HJS (www.cityfilter.de) in den alten Fahrzeugscheinen die sogenannten „Emissionsnummern“ im Feld „zu 1“ und Ziffer 5 und 6. Bei neuen Zulassungsbescheinigungen steht die Schlüsselnummer zwei Zeilen unter der Euronorm im mittleren Feld „14.1“.

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