DVR fordert gleiche Regeln für alle Erste-Hilfe-Lehrgänge

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert gleiche Regeln für alle Anbieter von Erste-Hilfe-Lehrgängen. Um den hohen Standard des deutschen Rettungswesens zu garantieren, ist es nach Meinung des DVR dringend geboten, die Voraussetzungen der Ausbildungsanbieter festzuschreiben und dadurch Qualitätsstandards zu setzen.

Der DVR empfiehlt, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erarbeiteten „Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung“ bundesweit umzusetzen.

Die darin definierten Voraussetzungen garantieren einen einheitlichen Standard der Ausbildungsanbieter, ein qualitätsgesichertes Angebot von Ausbildungsinhalten und damit einen hohen Standard der Ausbildung im deutschen Rettungswesen. Beliebige Schulungen ohne Qualitätssicherung wären damit nicht mehr durchführbar“, hofft Professor Dr. med Peter Sefrin, Vorsitzender des DVR-Ausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen.

Einrichtungen, die in Erster Hilfe oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen ausbilden, benötigen für ihre Anerkennung einen Nachweis der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen. „Dies ist jedoch für Anbieter auf dem so genannten freien Markt nicht verpflichtend. Deren Schulungsmaßnahmen sind völlig frei, mangels qualitativer Vorgaben oder Überprüfungen“, warnt Professor Dr. med. Peter Sefrin. Das führe dazu, dass beliebige Umsetzungen angeboten werden.

Sefrin weiter: „So entstehen erhebliche Verzerrungen und Wettbewerbseinschränkungen, mit der Folge, dass das vorgesehene Ziel, dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr zu vermitteln, nicht sicher erreicht wird.“ Wegen fehlender Regelvorgaben und ohne sachkundige Überprüfung ziehe der freie Markt Kursteilnehmer ab. Das führt dazu, dass von den Hilfsorganisationen vor Ort häufig keine Kurse mehr angeboten, da diese nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden können. Auf der anderen Seite sieht Sefrin Schulungsangebote freier Anbieter, die durch geringeren Zeitaufwand (sechs statt acht Unterrichtseinheiten) und günstigere Teilnehmergebühren von Fahrerlaubniserwerbern bevorzugt werden. „Immer häufiger wird sogar von einem Kursbesuch komplett abgesehen, da ein Selbststudium im Internet und ein halbstündiges Praxistraining angeboten werden“, erläutert Professor Sefrin.

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