Enge Garagen und Stellplätze – Zwanzig Zentimeter mehr

Neuwagen werden immer breiter – eine Entwicklung, die die aus den 70er-Jahren stammenden Richtwerte für den Parkplatzbau nicht berücksichtigt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) schlägt daher neue Werte vor.

Üblich sind heute 2,30 Meter Mindestbreite pro Stellplatz. Dieser Wert stammt aus den Garagenordnungen der Bundesländer, die allesamt rund 40 Jahre alt sind. In der gleichen Zeit wurde jedoch etwa ein VW Golf 17 Zentimeter breiter; heute misst er ohne Spiegel und mit geschlossenen Türen 1,78 Meter. Große Limousinen und SUV sind häufig sogar noch einmal rund zehn Zentimeter breiter.

Der BVS schlägt daher vor, künftig Stellplätze mit 2,50 Metern Breite anzulegen. Sind sie auf einer Seite etwa durch eine Mauer begrenzt, sollten sie sogar 2,65 Meter messen. Beidseitig begrenzte Parkplätze sollten 2,75 Meter breit sein. Da laut den Sachverständigen 85 Prozent der neuen Pkw nicht breiter als 1,85 Meter sind, würden die Maße für einen Großteil der Fahrzeuge passen. Noch größere Parkplätze, die dann wirklich für alle Pkw geeignet wären, wären nicht mehr kosteneffizient.

Allerdings bieten Parkraumunternehmen inzwischen häufiger extragroße Parkbuchten gegen zusätzliche Gebühren an. So sind die drei Meter breiten XXL-Parkboxen, die der Betreiber Apcoa beispielsweise am Stuttgarter Flughafen anbietet, auf die wachsende Zahl der SUV ausgelegt. Auch die Business-Parkplätze am Frankfurter Flughafen zielen explizit auf die finanzkräftige Kundschaft mit großen Limousinen oder SUV, denen es zusätzliche Parkgebühren von rund fünf Euro am Tag Wert ist, bequem ein- und austeigen zu können.

 

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