Es bleibt dabei: Tempo 100 für schwere Wohnmobile

Für Fahrer von Wohnmobilen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ändert sich auch nach einer aktuellen Gesetzesänderung nichts. Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt weiterhin Tempo 100, während ansonsten für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dort grundsätzlich maximal Tempo 80 zulässig ist. Seit jeher galt für Kraftomnibusse und schwere Pkws eine Ausnahme.

Die bis Ende 2009 befristete Ausnahmebestimmung für schwere Wohnmobile wurde jetzt zur Regel; sie ist an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Laut ADAC hat sich der Gesetzgeber durch eine Auswertung des Unfallgeschehens zu dieser Maßnahme entschlossen. Durch die neue Temporegelung für schwere Wohnmobile waren die Unfallzahlen nicht angestiegen, wie die Ergebnisse der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) belegen.

Schwere Wohnmobile unterliegen allerdings weiterhin dem Lkw-Überholverbot, was der ADAC als gravierenden Nachteil sieht, den der Gesetzgeber möglichst bald beseitigen sollte. Der Sinn ist verfehlt, wenn man zwar Tempo 100 fahren darf, sich dann aber an Steigungen mit Lkw-Überholverbot in einer mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden Brummikolonne wiederfindet.

Vom Lkw-Überholverbot sind nach geltendem Recht nur Reisebusse ausgenommen. Der ADAC hält eine Gleichbehandlung der Wohnmobile bis 7,5 Tonnen mit den Bussen auch in dieser Frage für sachgerecht und fordert eine entsprechende Änderungen der StVO.

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