EU berät über CO2-Grenzwerte für Transporter

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hält das vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ausgegebene Ziel zur CO2-Regulierung leichter Nutzfahrzeuge für überzogen.

Die Grenzwerte von 105 bis 120 Gramm pro Kilometer im Jahr 2025 gingen an physikalischen und technischen Gesetzmäßigkeiten vorbei, beklagt der Verband. Dieser Zielkorridor sei politisch motiviert und entbehre einer fundierten Grundlage, da es keinerlei Kosten-Nutzen-Untersuchung gebe, schreibt der VDA in einer Pressemitteilung. Zudem sei noch völlig offen, wann sich alternative Antriebe bei leichten Nutzfahrzeugen, ohne die diese Werte nicht erreichbar seien, verstärkt etablieren werden. Deswegen könne ein solches Langfristziel seriös erst in einigen Jahren definiert werden, wenngleich gerade im Segment der leichten Nutzfahrzeuge die Elektromobilität großes Potenzial habe.

Nach der Abstimmung über die CO2-Grenzen für Pkw überdrehe der Umweltausschuss mit diesem Votum erneut die Regulierungsschraube, heißt es beim VDA. Aufgrund der schlechten Konjunktur in Europa hätten auch viele Unternehmen der Nutzfahrzeug- und Transportbranche mit Absatzrückgängen zu kämpfen. Niemand wisse, wie lange die Auswirkungen der Schuldenkrise noch spürbar sein werden.

Bereits das für 2020 festgesetzte Ziel von 147 g/km CO2 sei ambitioniert, wird vom Verband der Automobilindustrie aber für richtig befunden. Für das Jahr 2017 schreibt die derzeit geltende Regulierung 175 g/km CO2 vor. Das bedeutet eine Einsparung von 28 Gramm CO2 pro Kilometer in nur drei Jahren.

Auch die Forderung des Umweltausschusses für den verpflichtenden Einbau von Tempobegrenzern bei leichten Nutzfahrzeugen ist für den Verband nicht nachvollziehbar. Ihr Anteil am Unfallgeschehen ist nach VDA-Angaben unterproportional und auch die Klimaschutzeffekte von Tempolimits für Transporter seien marginal. Unabhängig davon sei die europäische CO2-Regulierung der falsche Ort für solche Bestimmungen. Entscheidungen über Geschwindigkeitsregeln seien Sache der Mitgliedsstaaten.

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