EU-Gerichtshof zu Lenkradposition – Rechts wie Links

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EU-Staaten dürfen kein Zulassungsverbot für Pkw mit Rechtslenkung erteilen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Die Richter geben damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Mitgliedsstaaten Polen und Litauen statt, die die Zulassung entsprechender Fahrzeuge bislang verweigert hatten.

Vorschriften zum Umrüsten unrechtmäßig

Beide Länder verlangen unter Hinweis auf die Verkehrssicherheit die Umrüstung von Rechts- auf Linkslenkung. Das Gericht hält diese Vorschrift allerdings für unrechtmäßig. Eine derartige Regelung für Neuwagen ließe sich nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten, heißt es im Urteil. Auch bei Gebrauchtwagen, die bereits in einem Land mit Linksverkehr zugelassen waren, sehen die Richter keine Gründe für den Umbau. Risiken ließen sich durch kleinere Nachrüstungen, etwa von zusätzlichen Außenspiegeln oder geänderten Scheinwerfern, beheben. (Az.: C-639/11 und C-61/12).

Pkw mit Rechtslenkung werden in der Regel für Märkte mit Linksverkehr wie Großbritannien oder Japan gebaut. Vor allem seltene Modelle oder Oldtimer japanischer oder englischer Herkunft sind aber teilweise auch in Märkten mit Rechtsverkehr nur mit Rechtslenkung zu haben. In Deutschland wurde etwa Mini-Cabrio Daihatsu Copen zwischen 2004 und 2006 ausschließlich mit rechts montiertem Lenkrad angeboten.

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