EU-Typengenehmigung – Kommission will strengere Regeln

EU-Typengenehmigung - Kommission will strengere Regeln Bilder

Copyright: Mercedes-Benz

Die Europäische Kommission verliert die Geduld mit Autobauern sowie den Behörden ihrer Mitgliedsstaaten und will nun die Regeln für das Typengenehmigungsverfahren von Fahrzeugen verschärfen. Bereits in der vergangenen Woche hatte Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die deutschen Behörden nach Ansicht der Kommission die Richtlinie, die ein weniger klimaschädliches Kältemittel in Auto-Klimaanlagen vorschreibt, nicht konsequent und schnell genug durchsetzen.

Hintergrund für die geplante Verschärfung der Typengenehmigungs-Regeln ist die Weigerung von Daimler, das neue Kältemittel 1234yf einzusetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Stuttgartern erlaubt, die neue Generation der S-Klasse auf Basis der Typzertifizierung der Vorgängergeneration auf den Markt zu bringen. So kann auch die neue Generation das alte, mittlerweile von der EU verbotene Kältemittel R134a nutzen.

Offenbar gebe es eine rechtliche Uneinigkeit zwischen der Kommission und einigen Mitgliedsstaaten über die Funktionsweise des Typgenehmigungs-System, formuliert es die Behörde vorsichtig in einem jüngst veröffentlichten Frage-Antwort-Kommuniqué. Die aktuelle Situation bei der Durchsetzung der Kältemittel-Richtlinie und die Risiken, die sie für das Funktionieren des Binnenmarktes berge, mache es notwendig, die Direktive zur Typgenehmigung in sehr naher Zukunft zu überarbeiten, heißt es. Noch 2014 werde man einen Vorschlag hierfür machen.

Anscheinend geht nicht nur Deutschland in diesem Fall recht lax mit der Definition neuer Autotypen um. Laut Kommission haben drei weitere europäische Länder die Typzulassungen ausgedehnt. Großbritannien, Belgien und Luxemburg seien deshalb bereits angeschrieben worden, heißt es aus Brüssel.

Nicht nur in diesem Fall, auch bei anderen neuen Richtlinien ist es durchaus üblich, dass Autohersteller ihre neuen Autos unter einer alten Typgenehmigung zum Verkauf zulassen, um nicht unter die Stichtags-Regelung einer strengeren Vorschrift zu fallen. Dem will die EU nun offenbar Einhalt bieten.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Stärker war noch kein Serien-Porsche

Stärker war noch kein Serien-Porsche

zoom_photo