Europäischer Herstellerverband ACEA unterbreitet Vorschläge zum Biosprit

Vorschläge für Änderungen an den im Oktober vorgelegten Richtlinien für erneuerbare Energien und die Treibstoffqualität hat jetzt die Europäische Kommission vorgelegt, denen sich der europäische Automobilherstellerverband (ACEA) anschließt.

Eine sehr hohe Qualität der Biotreibstoffe sei ungeachtet der Herstellungsmethode zwingend notwendig. Um dies sicherzustellen, seien die Einführung einheitlich hoher Standards erforderlich, die für reine Biokraftstoffe und Zumischungen zu konventionellen Kraftstoffen gelten müssen. Ohne klare Richtlinien und ohne eine entsprechende Marktunterstützung befürchtet die ACEA, dass die bis 2020 angestrebten Mengen an Biosprit nicht erreicht werden.

Außerdem müssen die Gesetze zur indirekten Landnutzungsänderung konsequent angewendet werden und alle Faktoren berücksichtigen, um eine einheitliche CO2-Berechnung zu gewährleisten. Die Gesetzgebung ist generell auf alle europäischen Mitgliedsstaaten anzuwenden, etwa bei der Einführung von E10. Besonders wichtig ist dem Verband, dass die Investitionen in Forschung und Entwicklung intensiviert werden, um die Gewinnung von Biosprit der zweiten und dritten Generation voranzutreiben. Die Zielvorgaben zur Verwendung von erneuerbaren Energien sollen darüber hinaus nicht nur für den Verkehr auf der Straße gelten, sondern auch für Züge und Schiffe.

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