Fahrtüchtigkeit im Alter – Urteil: Probefahrt statt MPU

Steht die Fahrtüchtigkeit eines betagten Autofahrers in Zweifel, kann eine Behörde anstatt eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) auch eine Fahrprobe anordnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen solchen Test als weniger einschneidend für einen langjährigen Führerscheininhaber beurteilt, als eine aufwändige MPU.

Gegen die Verwertbarkeit des Tests hatte ein Autofahrer geklagt, der sich durch die aufgrund seines Alters angeordnete Probefahrt diskriminiert fühlte. Er unterstellte den Beteiligten – vom prüfenden Polizeibeamten bis zum Verkehrspsychologen -, dass sie ihm als Kraftfahrer höheren Alters voreingenommen gegenübergetreten seien.

Die Richter entschieden jedoch, dass die Probefahrt ein geeignetes Mittel ist, um die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Denn hier zeige sich, ob im Einzelfall Ausfallerscheinungen oder Leistungsdefizite ein Fahrverbot unvermeidlich machten, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline das Urteil. Er betont aber auch, dass nicht schon jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte Anlass für eine Entziehung der Fahrerlaubnis bieten.

Im konkreten Fall hatte aber schon die erste Fahrt erhebliche Beanstandungen ergeben. Das Beinahe-Überfahren einer roten Ampel konnte der begleitende Fahrlehrer gerade noch verhindern. Der getestete Autofahrer stufte danach sein Fahrverhalten vor der roten Ampel als verkehrsgerecht ein, während der Prüfer darin einen schwerwiegenden Fahrfehler erkannte.

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