Festnetztelefon im Auto: Es droht kein Bußgeld

Das Oberlandesgericht Köln hat am 22. Oktober 2009 (Az.: 82 Ss-OWi 93/09) entschieden, dass das Telefonieren am Steuer mit dem Telefon der Hausfestnetzanlage nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Bei dem vom ADAC vorgestellten Fall nahm ein Porschefahrer sein häusliches Schnurlostelefon im Auto in die Hand und hielt es ans Ohr. Er sollte dafür ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. In erster Instanz wurde diese Entscheidung bestätigt. Das Oberlandesgericht Köln urteilte jedoch, dass das Handgerät der Festnetzanlage kein Telefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Der Gesetzgeber kannte bei Schaffung des Verbots die Geräte des Festnetzanschlusses, sie können daher nicht durch Auslegung in das Gesetz mit einbezogen werden.

Der ADAC rät jedoch davon ab, das Handgerät des Festnetzes im Auto zu verwenden, da es den Fahrer erheblich ablenkt und die Konzentration auf den Verkehr schwerer fällt. Außerdem funktioniert das Gerät ohnehin nur in der Nähe des Hauses, und bei einem Unfall kann jedes Telefonat zur Mithaftung sowie zu erheblichen Kosten führen.

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