Flugstreik: Wann gibt es Geld zurück?

Der drohende Streik der Fluglotsen könnte den Flugverkehr über Deutschland lahm legen. Flugzeuge dürfen dann nicht oder nur mit Verspätung starten, Reisende harren am Airport aus. Doch wer kommt für welche Kosten auf?

Wird der Flug wegen des Streiks annulliert, erhalten Passagiere von ihrer Fluggesellschaft den kompletten Ticketpreis samt Steuern und Gebühren zurück. Ist man zeitlich nicht gebunden, kann alternativ die Reise kostenlos zu einem anderen Termin umgebucht werden. Laut ADAC ist die Fluggellschaft zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Verspätet sich die Maschine um mehr als fünf Stunden, steht es dem Reisende frei, überhaupt noch loszufliegen. Bleibt er daheim, gibt es den Komplettpreis des Tickets zurück. Kürzere Verspätungen führen allenfalls zu einem Preisnachlass, insbesondere, wenn Anschlussflüge nicht mehr erreichbar sind.

Entscheidend ist auch die Art der Reise:

Pauschalurlauber, die Flug und Hotel gemeinsam gebucht haben, können bei einem kurzen Streik nicht von ihrem Reisevertrag zurücktreten. Sie müssen einfach später starten. Erst wenn die Arbeitsniederlegungen länger andauern, ist wegen erheblicher Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.

Wer Flug und Reise getrennt voneinander bucht, muss tief in den Geldbeutel greifen. Den Flugpreis gibt es zwar zurück, das gebuchte Hotel oder zumindest die Stornokosten müssen dennoch gezahlt werden. Die Anreise zum Urlaubsort ist nämlich das eigene Risiko des Reisenden. Sitzen Reisende über längere Zeit am Flughafen fest, muss die Fluggesellschaft ihnen eine Unterbringung und Verpflegung in einem Hotel anbieten. Gegebenenfalls ist dies bei der Airline einzufordern.

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