Führerschein-Entzug

Führerschein-Entzug: Nur bei verkehrsrelevanten Vergehen

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Führerscheinentzug als Strafe für jedwedes Vergehen? Nicht mit dem AvD. Der Autofahrerclub wendet sich entschieden gegen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas, bei allgemeinen Delikten den Entzug von Führerscheinen als mögliche Sanktion einzubeziehen.

Der Minister hat sich mit dieser Forderung seiner Kollegin, Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, angeschlossen, die einen Entzug bei getrennt lebenden Eltern im Falle einer Nichtzahlung des Unterhalts vorgeschlagen hatte. Beide Politiker können sich mit den Forderungen auf den Koalitionsvertrag berufen, der diese Sanktion bei allgemeinen Straftaten verhängt sehen will.

Mit dieser Praxis würden nach Auffassung des AvD Maßnahmen ergriffen, die mit den Problemlagen, etwa bei Diebstahl oder Raub, aber auch der fehlenden Zahlungsbereitschaft nichts zu tun haben. Der Entzug eines Führerscheins durch Behörden und Gerichte wurde bisher strikt an die Gefährdung der Verkehrssicherheit und die daraus abzuleitende Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Kraftfahrzeuges gekoppelt.

Außerdem sieht der Automobilclub in einem allgemeinen Führerscheinentzug eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Tätern. Stadtbewohner, auf ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz zurückgreifen können, träfe eine solche Maßnahme weit weniger hart als Bewohner ländlicher Regionen, die diese Ausweichmöglichkeiten nicht haben. Zudem können wohlhabendere Nichtzahler leichter auf Fahrdienste ausweichen als Einkommensschwächere.

Auch existieren für die Nichtzahlung von Geldern bereits ausreichend zivil- sowie strafrechtliche Mittel mit Sanktionscharakter, die nur konsequent angewandt werden müssten. Ein zusätzlicher Führerscheinentzug ist überflüssig, meint der AvD.

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