Garantie-Regeln sind kaum bekannt – Falsche Reparatur kann teuer werden

Die Herstellergarantie auf ein Auto verfällt nicht automatisch, wenn man Reparaturen nicht beim Vertragshändler machen lässt. Vielen Autofahrern ist das allerdings nicht klar, wie aus einer Umfrage der Axa-Versicherung hervorgeht. Demnach nehmen 47 Prozent der Befragten an, dass der Wagen zwingend in einer Werkstatt des Herstellers repariert werden muss, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren. Lediglich 35 Prozent wissen, dass es ausreicht, wenn Original-Ersatzteile genutzt werden – egal von welcher Werkstatt.

Ärgern dürften sich bei einem möglichen Garantiefall rund 14 Prozent der Befragten. Sie sind der Meinung, dass es weder bei Werkstatt- noch Ersatzteilwahl Vorgaben gibt. Unter den 18- bis 29-Jährigen liegt die Quote sogar bei rund einem Viertel. Im schlechtesten Fall kann ihnen ein Hersteller nach nicht regelkonformer Reparatur die Garantieleistungen verweigern.

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