Gesetzliche Neuregelungen für Autofahrer

Im Automobilbereich gibt es 2010 einige wichtige neue gesetzliche Regelungen. Das Kfz-Portal www.auto.de fasst die wichtigsten Änderungen für Autofahrer zusammen.

Alt: AU-Plakette auf vorderem Nummernschild / Neu: HU-Plakette hinten
Bislang klebte auf den vorderen Autoschildern eine sechseckige Abgasplakette – die sogenannte AU-Plakette. Nach 25 Jahren ist mit Beginn des Jahres 2010 damit Schluss. Nach der nächsten bestandenen Kfz-Hauptuntersuchung bescheinigt die HU-Plakette am hinteren Nummernschild sowohl die Hauptuntersuchung als auch die erfolgreiche Abgasuntersuchung. Alte AU-Plaketten werden beim nächsten Check in der Werkstatt entfernt.

Alt: Niedrigeres Bußgeld beim Fahren ohne Betriebserlaubnis / Neu: Höheres Bußgeld
Wird ein PKW trotz erloschener Betriebserlaubnis genutzt, ist ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro fällig. Wer einen LKW oder Bus fährt, zahlt sogar 180 bzw. 270 Euro. Die Betriebserlaubnis belegt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. [foto id=“124047″ size=“small“ position=“right“]Allerdings, darauf weist Alexander Ahrens, vom Verkehrsclub Deutschland hin: „Wer ohne Betriebserlaubnis fährt begeht eine Straftat wenn Bestandteil oder Ursache des Unfalls ein Auto-Teil ist, das nicht genehmigt wurde. In diesem Fall würde auch die Versicherung nicht mehr bezahlen.“

Alt: Zulassung mit persönlich im Zulassungsamt / Neu: Online-Fahrzeugzulassung
Bislang musste man persönlich im Kfz-Zulassungsamt erscheinen, um eine Genehmigung für ein Fahrzeug zu erhalten. Das könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Die deutschen Bundesländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen proben die Kfz-Zulassung per Internet. Bei erfolgreicher Testphase soll die Online-Zulassung in ganz Deutschland eingeführt werden.

Finanzierungskauf
Ab Juni 2010 wird es eine neue Richtlinie geben, die die Verbraucher vor vermeintlich preiswerten Finanzierungsangeboten beim Autokauf schützen soll. Oft fielen, beklagten Verbraucherschützer, zu oft nachträglich nach dem Kauf versteckte Kosten an. Vor allem die Angaben zu den Zinsen müssen Autoverkäufer ab Sommer 2010 bereits in der Werbung noch deutlicher kenntlich machen.

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