GTÜ fordert Abschaffung des Monopols bei Gutachten

Mit dem Technischen Dienst der GTÜ macht die Gesellschaft für Technische Überwachung ein neues Dienstleistungsangebot.

Wie das Unternehmen auf seiner heutigen Jahrespressekonferenz auf der AMI in Leipzig mitteilt, sei nach der erfolgreichen Akkreditierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den Technischen Dienst der GTÜ mit dem Kooperationspartner FAKT Prüf- und Ingenieurzentrum der Weg frei, um Gutachten zur Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen und Fahrzeugteilen zu erstellen.

Der neue Service richtet sich an Hersteller und Importeure von Pkws, Nutzfahrzeugen, Omnibussen, Zugmaschinen und Anhängern sowie an Aufbauten- und Kfz-Teilehersteller, die eine entsprechende EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis benötigen. Das Leistungsspektrum des Technischen Dienstes umfasst Prüfungen und Messungen für Gutachten in Sachen Motorleistung, Schadstoff- und Geräuschemission, Lenkung, Bremsen, Räder/Reifen, Elektrik/Elektronik, Sichtfeld, Materialfestigkeit, äußere Sicherheit, Massen und Abmessungen etc.

Vor diesem Hintergrund weist der Geschäftsführer der GTÜ, Rainer de Biasi, auf den Widerspruch der derzeitigen Gesetzeslage hin: „Während Komplettfahrzeuge, die noch nicht im Verkehr waren, durch die GTÜ begutachtet werden dürfen, sind uns aufgrund der Monopolstellung von TÜV und Dekra selbst Gutachten zu einfachen Änderungen wie beispielsweise Reifen/Räder-Kombinationen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen untersagt.“ Die GTÜ fordert deshalb den Gesetzgeber auf, das Monopol zu kippen und die GTÜ als gleichberechtigte Technische Prüfstelle anzuerkennen.

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