H-Kennzeichen: Welche Änderungen am Oldtimer sind zulässig?

Im Mittelpunkt des Messeauftritts von Dekra auf der Techno Classica in Essen (10. bis 14. April 2013) steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Experten des Classic Service zeigen, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle 3, Stand 321, können die Messebesucher den eigenen Blick schärfen.

An einem VW Käfer, Baujahr 1960 sind gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen worden, die jeweils die Frage aufwerfen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Mit einem Ratespiel können die Messebesucher ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen. Zu gewinnen gibt es ein detailliertes Dekra-Oldtimer-Wertgutachten.

Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. „Es muss – im Vergleich zu ‚normalen alten’ Fahrzeugen – einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen“, sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des Dekra Classic Service. „Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.“

Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status „Kulturgut“ angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. „Ein wichtiger Punkt ist es, die dem Fahrzeugalter angemessenen Gebrauchsspuren, die so genannte ‚Patina’, von Nutzungsspuren durch mangelnde Pflege oder regelrechte Schäden abzugrenzen“, so der Dekre-Experte.

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