Handyverbot gilt nicht für Festnetz-Mobilteil

Bereits das Halten eines Handys bei laufendem Motor kostet den Autofahrer 40 Euro und bedeutet einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Nutzt man dagegen das Mobilteil eines Festnetz-Telefons im Auto, geht man straffrei aus. Weil es eben kein Handy ist und demzufolge nicht unter das sogenannte Handyverbot fällt. So entschieden jedenfalls rechtskräftig jetzt Richter am Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer Berufungsverhandlung und sprachen den Autofahrer frei.

Konkret hatte ein Bonner rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt während der Fahrt nach entsprechendem Piepsen das Mobilteil seines Festnetz-Telefons in die Hand genommen und wurde dabei von der Polizei beobachtet. Die Folge: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, was vom Bonner Amtsgericht bestätigt wurde, da der Richter das Mobilteil einer Festnetzanlage mit einem Mobiltelefon gleichsetzte.

Völlig anderer Meinung waren anschließend die Kölner OLG-Richter, die zu dem Schluss kamen, dass Schnurlos-Telefone bzw. deren Mobilteile keineswegs als Mobiltelefone im Sinne des Handyverbots angesehen werden könnten. Für den Einsatz während des Autofahrens seien sie aufgrund ihres geringen räumlichen Einsatzbereiches – in der Regel rund 200 Meter von der Feststation entfernt – praktisch auch gar nicht geeignet. Zudem habe der Gesetzgeber bei der Vorschrift nur an die Telefone für den Mobilfunkverkehr gedacht und deren Gebrauch während des Fahrens beschränken wollen.

Es gebe, so die OLG-Richter, auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern, da die Ablenkung des Fahrers durch höchstens sehr kurze Gespräche mit dem Schnurlostelefon nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden könne. Zudem sei der Vorgang so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe (OLG Köln, Az. 82 Ss-OWi 93/09).

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