Hintergrund: Parkplatznot – Breitere Autos auf alten, engen Flächen

Unsere Autos werden immer länger, breiter und höher. Für das Miteinander auf öffentlichen Straßen und beim Parken auf Parkplätzen und Parkhäusern bereitet das oft Probleme. Laut einer Untersuchung von Prof. Dr.-Ing. Andreas Schuster vom Arbeitsausschuss „Ruhender Verkehr“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, sind Pkw von 2000 bis 2010 durchschnittlich um 19 Zentimeter breiter geworden.

Deutschlands Bestseller, der VW Golf, hat seit seiner ersten Generation bis heute um 19 cm an Breite zugelegt. Ausmaße, die noch vor 20 Jahren der Oberklasse vorbehalten waren, sind heute in der Kompaktklasse üblich. Zudem sind neue Fahrzeugklassen oberhalb der Kompaktklasse entstanden, nicht zuletzt die Sport Utility Vehicles (SUV). Und auch diese Klasse ist inzwischen weiter gewachsen. Dadurch muss es auf einem vorgegebenen Raum also zwangsläufig enger werden.

Die Vorschriften für die Flächenmaße im ruhenden Verkehr stammen allesamt noch aus den 1990er Jahren. Die Mindestbreite beträgt 2,30 Meter, was heute aber nicht mehr ausreicht und darüber hinaus auch noch oft unterschritten wird. Der ADAC und andere Verbände fordern seit Jahren eine Anpassung der Vorschriften und Verordnungen an die neuen Bedingungen. Die Mindestbreite der Stellplätze sollte demnach auf 2,50 Meter angehoben werden. Bisher vergebens. Die Vorschläge scheitern hauptsächlich am Widerspruch zwischen einer ohnehin zu geringen Zahl von Parkflächen in hochfrequentierten Gebieten und der zunehmenden Zahl an benötigten Stellplätzen. Hinzu kommen kommerzielle Interessen der Parkflächenbetreiber, die natürlich aus einer gegebenen Gesamtfläche möglichst viele Einzelplätze herausholen wollen. Größere Parkflächen bedeuten weniger Parkplätze. Höhere Preise für das Parken zu erheben, ist kein Königsweg. Dann nämlich sinkt die Akzeptanz der Autofahrer, die zunehmend die Parkhäuser meiden und nach legalen und illegalen Alternativen suchen, die einem ökonomischen und ökologischen Straßenverkehr widersprechen.

Es ist vernünftig, in Parkhäusern zunehmend Extraflächen für diejenigen anzubieten, die beim Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigen als üblich, also für Eltern mit Kindern und für Behinderte. Leider ist zu beobachten, dass diese Plätze oft missbräuchlich benutzt werden und den Falschparkern offensichtlich auch keinerlei Sanktionen drohen. Die meisten Parkhäuser sind Privatgelände, dort kann niemand behördlich für falsches Parken belangt werden.

Für die Lösung oder zumindest eine Minderung des Dilemmas bieten sich zwei Wege an. Zum einen muss dem Breitenzuwachs unserer Autos Einhalt geboten werden. Es zeigt sich ja auch auf den engen Stadtstraßen, die nicht breiter gemacht werden können, dass es mitunter so eng zugeht, dass sich Autofahrer nur noch im Schritttempo begegnen können und vorher vielleicht noch die Außenspiegel eingeklappen müssen. Wenn wir ehrlich sind, dann können wir mit der jetzigen Breite unserer Autos gut leben. Es dürften sogar wieder ein paar Zentimeter weniger sein.

Zum anderen sollten wir uns beim Parken so platzsparend verhalten, wie es nur geht. Dazu zählt das strikte Einhalten der Parkordnung und der Blick zu den Nachbarn im Sinne des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, der zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und Behinderungen verbietet. Im Rahmen dieser Parkordnung empfiehlt es sich, die Autos so abzustellen, dass sie zumindest von einer Seite, der Fahrerseite, gut zugänglich sind – beim Aus- wie beim Einsteigen. Das wird beispielsweise möglich, wenn Autos abwechselnd vor- und rückwärts eingeparkt werden. Die Beifahrerseiten können dann, eventuell auch noch mit angeklappten Außenspiegeln, nah beieinander stehen und damit Platz für die Fahrerseiten schaffen. Mitfahrende müssen dann vorher aussteigen und können erst wieder einsteigen, wenn das Auto aus der Parklücke herausgefahren wurde. Das kann den Parkverkehr zwischen den Parkreihen kurzzeitig aufhalten. Aber, wie sagt der Volksmund so schön: Einen Tod müssen wir sterben.

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