Höhere steuerliche Förderung für Elektro-Firmenwagen

Elektroautos als Firmenwagen sollen künftig besser steuerlich gefördert werden. Entsprechende Absichten hat nun die Bundesregierung bekundet.

„Wer ein E-Auto als Dienstwagen privat nutzt, soll nicht mehr Steuern zahlen müssen als der Fahrer eines Autos mit konventionellem Antrieb“, erklärte Dirk Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der Union, gegenüber der „Rheinische Post“.

Derzeit gilt für alle Fahrer von Firmenwagen die sogenannte Ein-Prozent-Regel: Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Da Elektroautos in der Anschaffung deutlich teurer sind als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotor, wäre auch die Steuerlast deutlich höher. Dies soll nun geändert werden.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Stärker war noch kein Serien-Porsche

Stärker war noch kein Serien-Porsche

zoom_photo