Huk-Coburg gibt nach Unfall Beitragsübersicht

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Nach einem Unfall hat der schuldhafte Autofahrer zwei Möglichkeiten: Er kann den Schaden am Fahrzeug des Gegners aus eigener Tasche bezahlen oder lässt ihn von der Kfz-Versicherung regulieren. Oft ist unklar, was günstiger ist. Viele richten sich in solch einem Fall nach der Faustregel, dass bei Schäden bis zu 1 000 Euro nicht die Versicherung eingeschaltet werden sollte, da sonst eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt. Doch meistens ist es für Betroffene am Unfallort oder kurz nachdem es gekracht hat schwierig, die Schadenhöhe richtig einzuschätzen. Selbst Fachleute erkennen häufig erst nach einer genauen Untersuchung, welche Reparaturkosten anfallen. Das Versicherungsunternehmen Huk-Coburg will Autofahrern diese Entscheidung bei Unfällen mit Blechschäden jetzt erleichtern.

Wenn sich herausstellt, dass die Kosten unter 1 000 Euro liegen, erhält der Versicherungsnehmer eine Beitrags-Gegenüberstellung und kann somit in Ruhe über die beiden Alternativen nachdenken. Der Versicherte habe dann vier Jahre Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Die Versicherung wird ihm drei Jahre lang eine Übersicht geben, wie sich seine Beiträge entwickeln, wenn er für den Schaden selbst aufkommt und eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet oder wenn er seine Kfz-Haftpflichtversicherung beansprucht. Nach den drei Jahren gibt es zwölf Monate Bedenkzeit. Da die Polizei bei reinen Blechschäden in der Regel nicht mehr kommt, um den Unfall aufzunehmen, rät die Versicherung, den Vorgang und den Schaden grundsätzlich zu protokollieren. Ein europäischer Unfallbericht gehört ins Handschuhfach. Wenn die Beteiligten das Formular sorgfältig ausfüllen, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Der Unfallbericht ist aber kein Schuldanerkenntnis. Das Papier muss ausgefüllt und unterschrieben an die jeweils zuständige Versicherung gesendet werden. Autofahrer erhalten Unfallbögen bei den Kfz-Versicherern.

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