Karneval und Fasching – Auch mal Bus oder Bahn fahren

Der ADAC rät, sich auch während der Faschingstage unbedingt vor Alkoholfahrten zu hüten. Unter anderem deshalb, weil die Strafen für Trunkenheit am Steuer im letzten Jahr deutlich erhöht wurden. Bereits 0,5 oder mehr Promille am Steuer können weitreichende Folgen haben:

Bußgeld

Ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein mindestens vierwöchiger Führerscheinentzug erwarten den Sünder. Auch bei geringen Alkoholmengen besteht die Gefahr des Führerscheinentzugs und einer Geldstrafe. So droht Autofahrern bereits bei 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten ein sechsmonatiger Führerscheinentzug sowie eine hohe Geldstrafe. Außerdem ist das Risiko, erwischt zu werden, aufgrund verstärkter Polizeikontrollen besonders hoch.

Verkleidung

Zudem rät der Automobilklub, auch auf eine aufwendige Verkleidung zu verzichten. Zwar ist es den maskierten Jecken erlaubt, sich ans Steuer zu setzen, doch wer allzu opulent maskiert fährt, muss gar mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Das ist fällig, wenn durch die Verkleidung sowohl Sicht als auch Gehör und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigt sind. Kommt es zu einem Unfall, kann man außerdem wegen grober Fahrlässigkeit den Kaskoschutz seiner Versicherung verlieren.

Öffentlichen Verkehrsmittel

Der ADAC empfiehlt daher allen Narren, die weder auf Alkohol noch auf eine aufwendige Maskierung verzichten wollen, während der Faschingstage die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi zu nutzen. Auch am Tag danach sollte der Kater im Auge behalten werden, da der menschliche Körper pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut abbaut. Deshalb sollten „Spätheimkehrer“ Bus oder Bahn nutzen, um zur Arbeit zu fahren.

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