Kein Fahrverbot bei chronischer Erkrankung des Kindes

Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Beispielsweise, wenn der Betroffene sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren muss. Wenig bekannt ist allerdings, dass bei regelmäßigen Geschwindigkeitsverstößen bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h der Führerschein weg ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Borna (AZ: 6 OWi 151 Js 30642/11) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer mehrfach gegen die Geschwindigkeitsvorschriften verstoßen und bereits ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen müssen. In dem damaligen Bußgeldbescheid hatte jedoch der Warnhinweis gefehlt, dass bei eventuellen weiteren Geschwindigkeitsverstößen binnen eines Jahres bereits eine geringere Geschwindigkeitsübertretung als 30 km/h zu einem weiteren Fahrverbot führen könne. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine weitere Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h auf einer Bundesstraße festgestellt.

Nach Ansicht des Gerichts kann in diesem Fall von einem Fahrverbot abgesehen werden. So fehle es zum einem an dem Warnhinweis. Es sei zwar allgemein bekannt, welche Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen könne, nicht jedoch, dass dies bei wiederholter Überschreitung bereits ab 26 km/h geschehen kann. Zum anderen sei der Kläger auf das Fahrzeug angewiesen, um im Rahmen seiner Tätigkeit im Baunebengewerbe von einer Baustelle zu anderen fahren zu können. Zu beachten sei auch, dass der Mann sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren müsse. Allerdings erhöhe sich das Bußgeld von 80 auf 250 Euro. Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte kommt es bei der Entscheidung, ob ein Fahrverbot erforderlich ist, auf alle Umstände an.

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