Kein Flugverbot für Sportflugzeuge bei Vulkanasche

Wenn in Island und anderswo Vulkane Feuer spucken, ist ab einer gewissen Aschekonzentration in der Luft bisher der komplette europäische Flugverkehr zum Erliegen gekommen. Künftig sollen diese pauschalen Flugverbote nur für Flugzeuge mit Jet-Triebwerken und Turboprop-Maschinen gelten.

Sportflugzeuge oder historische Modelle wie die JU 88, deren Propeller von Kolbenmotoren angetrieben werden, sollen laut eines Berichts der „Aicraft Owners und Pilotes Association“ (AOPA) künftig von den Flugverboten ausgenommen werden, solange die Vulkanasche den Sichtflug nicht behindert.

Dies sieht eine Einigung von Flugzeugherstellern mit nationalen und Internationalen Ziviluftfahrtbehörden vor. Diese sehen es inzwischen als erwiesen an, dass Kolbenflugzeugmotoren wesentlich weniger anfällig für Störungen durch Aschepartikel sind als beispielsweise Düsentriebwerke.

 

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