Keine HU-Untersuchung durch die Kfz-Werkstatt

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Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge wird zumindest vorerst nur durch die unterschiedlichen TÜV-Organisationen vorgenommen. Sie erteilen die „Prüfplakette“.

Bei einer Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ kamen die Teilnehmer zum Ergebnis, am bisherigen System festzuhalten. Damit ist das vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vorgelegte Konzept einer sogenannten „Meister-HU“ zunächst ohne Erfolg geblieben. Nach Angaben des ZDK ist es den nationalen Gesetzgebern durch die Europäische Union gestattet, die HU auch an Kfz-Werkstätten zu übertragen. In den Niederlanden zum Beispiel funktioniere dieses System bereits, teilt der ZDK mit. Der Verband verweist darauf, dass in Deutschland bereits jährlich über 17 Millionen Abgasuntersuchungen, Prüfungen von Gasanlagen und Sicherheitsprüfungen korrekt ablaufen. Der ZDK werde am Ziel der Einführung einer „Meister-HU“ weiter festhalten.

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