Kfz-Sonderkündigung

Kfz-Sonderkündigung: Wechsel bis Jahresende möglich

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Winterzeit ist Wechselzeit – nicht nur bei den Reifen, auch bei den Kfz-Versicherungen. Vor allem diejenigen, denen die Versicherung gerade eine Beitragserhöhung angekündigt hat, sollten sich schleunigst bei der Konkurrenz umsehen. Denn dank des Sonderkündigungsrechts ist der Wechsel auch nach dem 30. November noch möglich.

Nach einer Analyse des unabhängigen Verbraucherportals Verivox lassen sich dabei bis zu 190 Euro sparen.

Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherungen

Das Sonderkündigungsrecht können alle Autofahrer nutzen, die derzeit über eine Beitragserhöhung informiert werden. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Monat lang ab Eingang der Nachricht zu kündigen. Dabei sollte auf den sogenannten „Vergleichsbeitrag“ in der Rechnung geachtet werden. Ist dieser niedriger als der Preis für 2016, so kann der Autofahrer auch nach dem 30. November noch kündigen.

Und dabei lässt sich kräftig sparen. Die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Versicherungsvergleichen, die Nutzer vom 1. bis 24. November 2015 durchführten, zeigt, dass die jeweils günstigsten Angebote den mittleren Preis um 190 Euro unterboten. Für Verbraucher, die eine Vollkasko mit versichern, lag diese Differenz sogar bei 233 Euro. „Die großen Unterschiede bei den Kfz-Versicherungsprämien zeigen, wie umfassend der Wettbewerb auf diesem Markt geworden ist“, sagt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. „Positiv für die Verbraucher ist – man bekommt mehr für sein Geld.“

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