Klimaanlagen-Kältemittel – EU bestätigt Unbedenklichkeits-Urteil des KBA

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Die EU-Kommission sieht keinen Beweis für ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch den Einsatz des umstrittenen Klimaanlagen-Kältemittels 1234yf. Ein nun veröffentlichter Untersuchungsbericht bestätigt die Ergebnisse eines Tests des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aus dem Sommer 2013. Demnach gehe von dem Kältemittel unter normalen und voraussehbaren Umständen keine Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes aus.

Das KBA war zu dem gleichen Ergebnis gekommen, hatte aber zusätzlich zu den realitätsnahen Tests einen Test unter Extrembedingungen, etwa bei großer Motorhitze und ungewöhnlicher Unfallschwere, durchgeführt. Dabei ging eines der getesteten Fahrzeuge in Flammen auf. Die EU-Studie bewertet das Eintreten eines solchen Falles aber wie das KBA als unrealistisch.

Der Hersteller des Kältemittels, Honeywell, sieht sich durch das Ergebnis der Untersuchung bestätigt.“Der Bericht ist unabhängig und er ist unanfechtbar. Er lässt keinen Zweifel daran, dass 1234yf sicher für die Anwendung in Fahrzeugen ist“, teilt das Unternehmen mit. Autohersteller Daimler, der den Streit über den Stoff erst ins Rollen gebracht hatte, nachdem bei internen Tests ein mit 1234yf befülltes Fahrzeug in Flammen aufgegangen war, kritisiert in einer Stellungnahme den Bericht als zu eng gefasst. Er berücksichtige weder die Versuchsergebnisse von Daimler, noch würden die Hinweise seitens anderer unabhängiger Institutionen wie der Bundesanstalt für Materialprüfung ausreichend gewürdigt.

Zudem betont der Autohersteller, dass das Kraftfahrtbundesamt in seinem Testbericht explizit darauf hingewiesen hat, dass sich das Sicherheitsniveau von Fahrzeugen durch den Einsatz von R1234yf tendenziell verschlechtert. Das Unternehmen wolle daher weiter an der CO2-basierten Klimaanlage als Alternativlösung arbeiten.

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