Kommentar: Mehr Alkoholsteuer – weniger Alkohol am Steuer?

Der böse Geist spukt weiter: Alkohol! Zwölf Prozent aller Verkehrstoten sterben an den Folgen eines Alkoholunfalls. Daran erinnerte jetzt die Deutsche Verkehrswacht auf einer Fachtagung, in deren Mittelpunkt die polemische Frage stand: „Ein Bier geht noch?!“ Der Verein hält fest, dass Alkoholunfälle durch überdurchschnittliche Unfallschwere auffallen. „Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 14 Getötete und 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei den Alkoholunfällen 27 Getötete und 356 Schwerverletzte.“

Mit restriktiven Maßnahmen lasse sich das Fahren unter Alkoholeinfluss eindämmen, wie Statistiken belegten, heißt es. „Seit Einführung der 0,5-Promillegrenze im Jahr 1997 ist die Zahl der Alkoholunfälle um gut zwei Fünftel (41 %) gesunken, die der Getöteten um fast zwei Drittel (64 %). Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger von 2007 zeigt einen Rücklauf von elf Prozent bei alkoholisierten 18- bis 20-jährigen Pkw-Fahrern, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren.“ Der Erfolg des absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger und 18- bis 21-jährige Fahrer würdigte die Fachtagung „als richtige Maßnahme“. Die Null-Promille-Regelung solle künftig auch für die 21- bis 24-Jährigen gelten, weil die Probleme in dieser Altersgruppe „noch größer“ seien.

Trotz deutlicher Rückgänge der allgemeinen Unfallzahlen sei das Fahren unter Alkoholeinfluss ein erhebliches Problem, das sich allerdings zunehmend auf die „fahrenden Trinker“ verlagere, konstatierte die Fachtagung. Deshalb komme der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung große Bedeutung zu, helfe sie doch Abhängigen, künftig vom Alkohol abzulassen.

Das „eine Bier“, um das sich die Debatte bei der Fachtagung drehen sollte, ist es demzufolge offenbar nicht das Problem, das wirklich umtreibt. Ins Spiel bringt die Verkehrswacht ein neues Argument: Statistiken aus anderen Ländern zeigten, dass der Preis für Alkohol die Konsummenge beeinflusse. „Insofern wäre eine Anhebung der Steuern auf Alkohol hilfreich“, resümiert die Deutsche Verkehrswacht.

Solcher Vorstellung zu folgen, fällt schwer. Hat sich bislang doch stets gezeigt, dass sich genussbetonte Abhängigkeiten über Vernunft und Einsicht erheben und nicht zuletzt auch die persönliche Kassenlage ignorieren. Wer rauchen will, der raucht vermutlich weiter, selbst wenn die Zigaretten noch teurer würden. Und wenn es mehr Geld kostete, ein Glas Bier oder Wein zu trinken, bremste der höhere Preis bestimmt nicht die Unbekümmertheit, sich anschließend gegebenenfalls wieder als Fahrzeugführer in den Straßenverkehr zu begeben. Anders argumentiert: Durchaus bezahlbar bliebe die geringe Menge Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit bereits beeinträchtigen könnte, selbst bei drastischer Anhebung der Alkoholsteuer, die lediglich den Finanzminister beglücken würde.

Allgemein durchsetzen sollte sich endlich eine Erkenntnis: Einzig und allein die persönliche Einsicht eines Fahrzeugführers vermag es, auf Alkoholgenuss ganz zu verzichten, wenn anschließend noch gefahren werden soll. Dass drei Viertel aller jungen Leute unter 25 Jahren nach Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer „alkoholisiertes Fahren ablehnen“, ist bemerkenswert.

Die Debatte zur „generellen Null-Promille-Regelung für Fahrzeugführer“ werde weitergeführt, erklärte der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, bei der Fachtagung. Das klingt so, als packe solche Regelung das Übel an der Wurzel. Den „fahrenden Trinker“, den die Unfallstatistik ja als das eigentliche Problem ausgemacht hat, wird die Null-Promille-Order nicht zur Strecke bringen.

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