Leser fragen – Experten antworten – Reifenbeschriftung entschlüsseln

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Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der KÜS Bilder

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Frage: Ich möchte neue Winterreifen kaufen. Doch die Größenbezeichnungen verwirren mich. Wie finde ich den passenden Reifen?

[foto id=“484763″ size=“small“ position=“left“]Antwort von Kraftfahrzeug-Experte Hans-Georg Marmit von der Sachverständigen-Organisation KÜS: Wer neue Reifen kauft, muss zunächst herausbekommen, welche Größe er braucht. Bei den meisten Fahrzeugen stehen mehrere Dimensionen zur Wahl. Welche das sind, finden Besitzer eines alten Fahrzeugscheins in eben diesem, und zwar unter den Ziffern 20 und 21 beziehungsweise 22 und 23. Im Feld 33 finden sich häufig weitere Angaben. Grundsätzlich muss die Kennzeichnung der Autoreifen bezüglich. der Dimension mit den entsprechenden Eintragungen übereinstimmen – ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Etwas komplizierter ist die Reifen-Recherche bei den neuen Fahrzeugdokumenten. Denn die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil I bietet nur noch Platz für eine Reifengröße. Die übrigen erlaubten Dimensionen werden nur noch im sogenannten „Certificate of Conformity“ (COC-Papier)  aufgeführt, der EU Übereinstimmungsbescheinigung. Diese erhält man beim Fahrzeugkauf oder nachträglich vom Hersteller. Außerdem geben die Prüfingenieure der KÜS gerne Auskunft über die Zulässigkeit der Rad- Reifenkombination. Die Informationen aus dem COC-Papier sind in ihrer Prüfsoftware hinterlegt und können fahrzeugspezifisch abgefragt werden.

Wie auch immer man an die Daten zur Reifengröße kommt, sie sind in der Regel in einer einheitlichen Form aufgeführt: Beispielsweise so: 195/65 R 15 91 T. Die erste, dreistellige Zahl gibt dabei die Reifenbreite in Millimetern an, die zweite benennt das Verhältnis von Höhe zu Breite. In diesem Fall entspricht die Höhe der Reifenflanke 65 Prozent von -195 Millimetern. Das folgende „R“ gibt an, dass es sich um einen Radialreifen handelt – heute üblich, da Diagonalreifen nur noch bei Oldtimern eingesetzt werden. Als nächstes folgt der Felgendurchmesser in Zoll, danach kommt der Lastindex, die Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. “ 91″ entspricht einer Tragfähigkeit von 615 Kilogramm. Dier Summe der Tragfähigkeiten von Reifen einer Achse darf die Achslastangabe in den Fahrzeugdokumenten nicht unterschreiten (Fahrzeugschein: Ziffer 16; Zulassungsbescheinigung: Feld 8.1 + 8.2). Für Winterreifen besonders wichtig ist der folgende Buchstabe, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt. Die liegt bei Winter-Pneus häufig niedriger als bei Sommerreifen und unterbietet manchmal auch die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Autos, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben werden muss! Der Geschwindigkeitsindex T steht in diesem Fall für 190 km/h.

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