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Ratgeber
Sonderparkplätze machen das Leben vieler Autofahrer ein wenig angenehmer. Dazu gehören auch die Mutter-Kinder-Parkplätze. Doch was haben die Männer davon? Sehr viel! Denn im Zuge der Gleichberechtigung dürfen auch Väter, Großmütter und Tanten die sogenannten „Storchen-Parkplätze“ nutzen – aber selbstverständlich nur, wenn sie mit kleinen Kindern unterwegs sind.
„Die Mutter-Kind-Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen“, sagt Rechtsexperte Hannes Krämer vom ACE Auto Club Europa. Und deshalb gibt es laut Krämer weder einheitliche Vorschriften, wer diese Parkplätze nutzen darf, noch müssten Großmütter, Väter oder Tanten, die ein Baby an Bord haben, ein amtliches Bußgeld fürchten.
Auch ohne eigenen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung ist die Akzeptanz der Mutter-Kind-Parkplätze hoch. Bei Parkhaus-Checks beobachten die ACE-Tester, dass die Spielregeln fast immer eingehalten werden. „Vielleicht wissen die Parkhaus-Nutzer, dass sie sich ins moralische Abseits stellen, wenn sie gegen einfachste Regeln verstoßen“, sagt Uwe Völker, Regionalbeauftragter des Clubs in Hessen. Doch das ist nicht immer und überall so. Viel zu oft benutzen Autofahrer in der Hektik und Eile des Verkehrsalltags beispielsweise Behindertenparkplätze, obwohl sie eigentlich gar keine Berechtigung dazu hätten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 23.06.2016 aktualisiert am 23.06.2016
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