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Recht: Kunde ignoriert Beratung - Werkstatt haftet nicht für Unfallschaden

Recht: Kunde ignoriert Beratung – Werkstatt haftet nicht für Unfallschaden

Ein Fahrzeugeigentümer hat im Falle eines Unfalls kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn dieser nach einer nicht erfolgreichen Reparatur passiert. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) entschied, das es auch dann gilt, wenn er die vom Auto

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