LANDGERICHT AURICH

Fahrerlaubnis nicht weg nach

Fahrerlaubnis nicht weg nach „Fast-Fahrerflucht“

Wer sich nach einem von ihm verursachten Unfall eigenmächtig aus dem Staube macht, begeht eine Straftat. Kehrt er, soweit ihm das objektiv möglich wäre, nicht in kürzester Zeit an die Unfallstelle zurück, verstößt

TIPPS VOM AUTOMARKT