LANDGERICHT HEILBRONN

Defektes Rad: Nutzungsausfall nicht bei reinen Sportgeräten

Defektes Rad: Nutzungsausfall nicht bei reinen Sportgeräten

Für ein defektes Rennrad kann der Besitzer keinen Nutzungsausfall geltend machen, wenn er es als reines Sportgerät benutzt. Diese Meinung hat das Landgericht Heilbronn (Az. 5 O 30/13 Wu) vertreten. Ein sportlich aktiver Arzt hatte im ver

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