LANDGERICHT TRIER

Recht: Tierisches Ausweichmanöver ist kein Versicherungsschaden

Recht: Tierisches Ausweichmanöver ist kein Versicherungsschaden

Wer als Autofahrer einem Tier ausweicht und deshalb einen Unfall verursacht, bekommt den entstandenen Schaden mitunter nicht von seiner Versicherung erstattet. Ein solches Ausweichmanöver kann nämlich grob fahrlässig sein, wenn das &Uu

TIPPS VOM AUTOMARKT