OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

Befährt ein Radfahrer eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung und stößt mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug zusammen, ist er hierfür alleine verantwortlich. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 4

Recht: Ohne Busticket nicht gleich Schwarzfahrer

Recht: Ohne Busticket nicht gleich Schwarzfahrer

Wer ohne eine gültige Fahrkarte in Bus und Bahn steigt, macht sich noch nicht automatisch des "Schwarzfahrens" strafbar. Für die sogenannte "Beförderungserschleichung" müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, wie das Oberlandesger

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