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Urteil: Schadenersatz bei vorverlegtem Rückflug

Urteil: Schadenersatz bei vorverlegtem Rückflug

Die Vorverlegung eines Rückflugs um gut zehn Stunden muss von Pauschalurlaubern nicht klaglos hingenommen werden. Soll ein für den Nachmittag des Abreisetages geplanter Rückflug urplötzlich bereits in den frühen Morgenstun

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