Neue Regeln, neue Bußgelder – Autofahrer aufgepasst

Zum 1. April treten neue Regelungen für Autofahrer in Kraft. Wer künftig bei Gefahrenzeichen seine Geschwindigkeit nicht verringert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Auch wenn es keine vorgegebene Geschwindigkeit gibt, ist bei gefährlichen Kurven, starkem Gefälle oder Wildwechsel das Tempo zu verlangsamen.

Neue Regeln gibt es auch für Fahrradfahrer. Die dürfen Radwege künftig nur noch auf der linken Straßenseite benutzen, wenn Schilder dies erlauben. Zudem müssen sich Radler jetzt an die Ampeln des Fahrverkehrs halten, sofern es keine speziellen Lichtzeichen für sie gibt. Bislang war es Radfahrern möglich, bei Bedarf die Fußgängerampeln als für sie gültig zu interpretieren. Das geht nun nicht mehr. Eine neue Verordnung gibt es jetzt auch bei der Geschwindigkeit auf Fahrradstraßen: Hier ist ein Limit von 30 km/h einzuhalten.

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