Mercedes-Benz

Autonews vom 20. August 2014

{PODCAST}

Themen heute:

Handy am Steuer: In fast ganz Europa verboten ///   Ab wann muss ein Anhänger Bremsen haben?

Foto: ADAC

 

1.

Nicht nur in Deutschland ist es während der Fahrt verboten das Handy zu gebrauchen. Der ADAC weist darauf hin, dass Autofahrer in nahezu ganz Europa nicht am Steuer telefonieren dürfen. Wie in Deutschland darf das Handy in einigen anderen Ländern während der Fahrt nicht einmal in die Hand genommen werden, so zum Beispiel in Italien, Belgien und in den Niederlanden. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss meist mit einem saftigen Bußgeld rechnen.   Während in Deutschland für das Telefonieren ohne Freisprechanlage 60 Euro und ein Punkt anfallen, sind es in Dänemark 200 Euro, in den Niederlanden sogar 230 Euro. Auch in den südlichen Urlaubsregionen kann es teuer werden. Wer in Italien mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss mindestens 160 Euro zahlen, in Frankreich sind 135 Euro oder mehr fällig. In Österreich fallen 50 Euro Bußgeld an.  Alternativ können Autofahrer mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren. Das ist in allen europäischen Ländern erlaubt. Anders sieht es dagegen mit der Benutzung von Kopfhörern und Earphones aus. In Spanien beispielsweise darf damit nicht telefoniert werden.  Lediglich in Schweden gibt es kein ausdrückliches Handyverbot.  Jedoch können auch hier Bußgelder von bis zu 170 Euro anfallen, sollte der Autofahrer das Mobiltelefon benutzen und dabei durch eine unsichere Fahrweise auffallen oder auf andere Weise die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.

 

Foto: Bertelshofer

 

2.

Egal ob als Wohnwagen, mit Planenaufbau, als Tieflader oder Pferde-Trailer: Anhänger erweitern die Vielseitigkeit eines Autos enorm und sind entsprechend beliebt. Um beim Betrieb auf der sicheren Seite zu sein, sollte man allerdings einige Vorschriften beachten – zum Beispiel zum Thema Bremsen. Bertelshofer, einer der führenden Anbieter von Anhängerkupplungen, gibt deshalb Tipps rund um die Verzögerungsanlage.  Leichte Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm benötigen in Deutschland (wie auch in Österreich) keine eigene Bremsanlage. Bei schwereren Trailern ist sie zwingend vorgeschrieben, erläutert ein Unternehmensexperte. In der Regel werden bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm – mehr kommt im PKW-Bereich selten vor – so genannte Auflaufbremsen verbaut. Sie lösen durch mechanische Hebel immer dann aus, wenn das Zugfahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert und die Anhängerkupplung somit auf die Deichsel drückt. Der Effekt: Je stärker das Auto bremst, desto stärker bremst auch der Anhänger.

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