Quads: Welchen Führerschein brauche ich?

Bei Sonnenschein düsen viele Deutsche gern mit einem Quad durch die Straßen. Vor der Fahrt mit den vierrädrigen Fahrzeugen, die eine Mischung aus offenem Pkw und Motorrad fürs Gelände darstellen, sollte allerdings geklärt werden, ob man sie überhaupt fahren darf und welcher Versicherungsschutz vonnöten ist.

Mit welcher Führerscheinklasse Quads gefahren werden dürfen, hängt von deren Einstufung bei der Zulassung ab. Sie ist unter anderem von Fahrzeuggewicht, Fahrleistung und Gebrauchszweck abhängig. Werden die auch All Terrain Vehicles (ATV) genannten Fahrzeuge als „Leicht-Kfz bis 45 km/h“ angesehen, reicht nach Angaben der ARAG-Versicherung die Führerscheinklasse S aus, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann und Bestandteil jedes Pkw-Führerscheins ist. Statt eines umfangreichen Versicherungsnachweises reicht ein einfaches Versicherungskennzeichen aus, von der Steuer ist man befreit.

Auch bei einer Einstufung als „land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschine“ dürfen 16-Jährige das Spaßmobil bereits fahren. Hierfür muss man allerdings Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse L sein, die man mit dem Pkw-Führerschein automatisch erwirbt. Handelt es sich bei dem Quad dagegen um ein „vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht und bis 15 kW“ oder um ein „vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 550 kg Leergewicht und bis 15 kW“ ist zwingend die Fahrerlaubnis Klasse B für Pkw erforderlich. Neben einem Versicherungsnachweis unterliegt der Halter auch der „normalen“ Steuerpflicht.

Die ursprünglich für das Gelände vorgesehenen Fahrzeuge werden in Deutschland meist nur zugelassen, wenn ihre Leistung gedrosselt ist. Um die Zulassung und den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollte die ursprüngliche Leistung nicht durch Tuningmaßnahmen wiederhergestellt werden. Im Einzelfall kann man sich dadurch sogar strafbar machen und die Fahrerlaubnis verlieren. Trotz des eigentlichen Zwecks dürfen die Fahrzeuge nur auf öffentlichen Straßen, nicht aber auf Forstwegen und in der freien Natur genutzt werden. Fahrer und Beifahrer müssen zudem einen Helm tragen, bei Zulassung als Pkw sind außerdem ein Warndreieck, Verbandskasten und eine Warnweste mitzuführen.

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Gast auto.de

Mai 15, 2011 um 6:58 pm Uhr

Quadfahrer sind AUTOFAHRER,Klugscheißer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Ich fahre Auto und Quad und Hab alles dabei,Verbandskasten,Wahrnweste und Wahrndreieck.Ach ja hab ich ganz vergessen,das Quad verbraucht 4,5Ltr.Benzin auf 100KM. Erst Informieren dann Reden.

Gast auto.de

Mai 15, 2011 um 11:05 am Uhr

uff … das jetzt auch noch !!! Ich denke alle Autofahrer sollten absolut dagegen sein, dass "Quads" auf öffentlichen Straßen (speziell in der Innenstadt) verkehren. Haben wir nicht schon genug an Fahrrädern, Skatebordern, Rollschuhläufern, elektr. betriebenen Fahrzeugen (welche Art auch immere) u.s.w.

Gast auto.de

Mai 4, 2011 um 7:04 am Uhr

…und was hat das in der Rubrik "Motorrad" zu suchen
Zweispurfahrzeug … Auto-Führerschein – ab damit zu den SUVs…

Gast auto.de

Mai 4, 2011 um 7:02 am Uhr

Ein "Artikel" ohne jeglichen Informationsgehalt!

Letztlich kann man das für 99,9% aller Leute auf einen Satz zusammen fassen – Quads bis 50 ccm / 45 km/h = Klasse S, alles was darüber ist, Klasse B!

Warndreieck usw ist Unfug – interessiert in der Praxis keinen Menschen! (Auch die Polizei auf ausdrückliche Nachfrage bei einer Kontrolle nicht – selbst erlebt!)

Die Leistungsbegrenzung gilt nicht bei Zulassung als Schlepper (Hängerkupplung usw.) – die 15 KW für die "Quad"-Klassen sind bei allen Fahrzeugen über 250 ccm eine gedrosselte Leistung. Die sollte man (ohne passende Zulassung) zwar auch nicht verändern – aber als Motor-Journalist sollte man den Unterschied zwischen Entdrosseln und Tunen eigentlich kennen…
Strafbar macht man sich übrigens immer, wenn man mit einem Fahrzeug fährt, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist – z.B. Infolge von JEGLICHER Veränderung der in der Zulassung festgeschriebenen Daten…

Wo man fahren darf und wo nicht, ist in Deutschland unabhängig vom Fahrzeug – auf Forstwegen darf außer der Forst NIEMAND fahren … egal womit.
Dieser Teil des Artikels macht nur Sinn, wenn man dazu schreibt, dass die Dinger in den USA eben NICHT auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, sondern NUR abseits der Wege – aber wen interessieren die Verkehrsregeln der USA in Europa?

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