Ratgeber: Ab 2009 neue Regeln für Autofahrer

Im Jahr 2009 gibt es für Auto- und Lkw-Fahrer zahlreiche Neuerungen und Änderungen. Zum 1. Februar 2009 soll ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft treten, mit dem Delikte im Straßenverkehr stärker geahndet werden.

Alkohol

Vor allem Rasen, Drängeln sowie Alkohol- und Drogenfahrten werden deutlich teurer. Die Bußgeld-Obergrenze für Alkoholverstöße wird von 1 500 auf 3 000 Euro und für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1 000 auf 2 000 Euro verdoppelt.

Rotlicht & Vorfahrt

Aber auch beim Überfahren einer roten Ampel müssen statt der bisherigen 50 Euro bis 200 Euro künftig 90 Euro bis 360 Euro berappt werden; die Vorfahrts-Missachtung kostet 100 Euro statt bisher 50 Euro und für notorisches Linksfahren ohne Überholvorgang werden 80 Euro statt 40 Euro fällig.

Verkehrsunfall

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland regelt die sogenannte Rom-2-Verordnung. Meist bereits angewendet, gilt sie verbindlich ab dem 11. Januar 2009. Bei Schäden im Ausland greift das Recht des jeweiligen Landes, indem der Unfall eingetreten ist. Nur bei Schäden von zwei Deutschen im Ausland gilt das Recht des Heimatstaats.

Autokauf im Ausland

Anders sieht die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Verträgen wie beispielsweise dem Autokauf im Ausland aus: Ab Dezember 2009 gilt das Recht des Landes, indem der Verbraucher seinen Sitz hat. Wer also in Slowenien kauft, hat die deutschen Rechte. Neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen ab September die Abgasnorm Euro 5a erfüllen, um eine entsprechende Typgenehmigung und somit Straßenzulassung zu bekommen. Die Schadstoffnorm begrenzt vor allem den Ausstoß von Stickoxiden und Rußpartikeln, so sollen Automobile künftig „sauberer“ werden. Bereits vor diesem Datum auf den Markt gebrachte Neuwagentypen sind von der Regelung nicht betroffen.

Führerscheintourismus

Das Aus für den Führerscheintourismus bedeutet laut ADAC das am 19. Januar in Deutschland kommende, neue Führerscheinrecht. Wer seinen deutschen „Lappen“ entzogen bekommt, darf dann unter Umständen auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht mehr in Deutschland fahren.

Mautgebühren

Mit dem Jahreswechsel werden die Mautgebühren für Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhöht. Für Euro 5-Fahrzeuge mit drei Achsen inklusive Anhänger oder Auflieger fallen dann 14,1 Cent je gefahrenem Kilometer an, mit vier Achsen sind 15,5 Cent/km zu zahlen. Nutzfahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 kosten als Dreiachser künftig 16,9 Cent/km, als Vierachser 18,3 Cent/km. Auch für Fahrzeuge mit Euro 1, 2, 3 wurden die Preise erhöht. Große Lkw ab 3,5 Tonnen aus dem Baujahr 2000 oder später müssen spätestens bis zum 31. März mit verbesserten Weitwinkelspiegeln nachgerüstet werden, um Gefahrensituationen im „toten Winkel“ der Trucks zu reduzieren.

Bio und Diesel

Des Weiteren wird im kommenden Jahr der Bio-Anteil im Diesel-Kraftstoff von fünf auf sieben Volumenprozent erhöht. Negative Auswirkungen auf den Motor wird es nach Experteneinschätzungen nicht geben. Ebenfalls wird bei Autos mit Erstzulassung ab 2006 die Abgas- mit der Hauptuntersuchung (HU) zusammengelegt, für Fahrzeuge ab Erstzulassung April 2006 steht bei der HU zusätzlich die Elektronik auf dem Prüfstand. Außerdem werden die Verbraucher künftig stärker geschützt: Finanzierungsleasingverträge müssen die Vorschriften der Verbraucherkreditlichtlinie erfüllen und dementsprechend genauso klar und umfangreich wie reine Darlehensverträge formuliert werden.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht zudem Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, ein Lkw-Überholverbot bei schlechtem Wetter, eine Reduzierung der Verkehrszeichen und neue Regeln für Inline-Skater und die Fahrer von einachsigen Stehrollern, auch unter dem Herstellernamen „Segway“ bekannt, vor. Wann die Änderungen umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht klar.

Anerkennung und Vollstreckung

Auch das für 2009 geplante Inkrafttreten des EU-Beschlusses, künftig gegenseitig Geldsanktionen wegen Verkehrsverstößen anzuerkennen und zu vollstrecken, hat noch keinen konkreten Termin.

Versicherung

Wie viele Autofahrer mit Sicherheit bereits bemerkt haben, steigt zudem zum Jahreswechsel bei jedem fünften Auto der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die entsprechenden Bescheide sind bereits versendet. Die höhere Einstufung ist laut dem Internet-Portal toptarif.de Folge der geänderten Typenklassen.

Freimengengrenzen

Ebenfalls bereits gültig sind seit dem 1. Dezember die neuen Freimengengrenzen bei der Wareneinführung aus Nicht-EU-Ländern. Fluggäste und Schiffreisende können sonstige Waren wie Kleidung und Elektroartikel im Wert von 430 Euro zollfrei einführen, per Auto und Bahn sind Gegenstände für 300 Euro gestattet. Aus den EU-Länder Polen, Slowakei und Ungarn können zudem statt 200 Zigaretten künftig 800 Stück eingeführt werden.

Neben Deutschland haben auch viele andere Länder ihre Regeln entsprechend angepasst oder verändert. So hat Italien turnusgemäß die Bußgelder an die Lebenshaltungskosten angepasst und somit um durchschnittlich rund vier Prozent erhöht. In der Slowakei wird ab dem 1. Januar der Euro eingeführt, unter anderem müssen dann Bußgelder für Telefonieren am Steuer (Verbot ab 1. Februar) oder Fahren ohne Licht (ganzjährige Tagfahrlicht-Pflicht) in dieser Währung gezahlt werden.

Die Schweiz ist dem Schengener Abkommen beigetreten, so dass die Ausweiskontrollen an den Grenzen wegfallen. Nur Flugreisende müssen bis Ende März noch mit Personenkontrollen rechnen.

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